Banner für die Auszeichnung als Anwalt der Zukunft 2023/2024 für Dr. Johannes Makepeace vom Handelsblatt

Zum Dritten Mal in Folge: Auszeichnung als "Anwalt der Zukunft"

Das Handelsblatt hat Dr. Johannes Makepeace auch 2025 als "Anwalt der Zukunft" ausgezeichnet – und das bereits zum dritten Mal in Folge. Die Auszeichnung wird im Rahmen der jährlichen Erhebung "Deutschlands beste Anwälte" vergeben, die das Handelsblatt in exklusiver Kooperation mit dem US-Fachverlag Best Lawyers veröffentlicht.

Was hinter der Auszeichnung steckt

Die Kategorie "Ones to Watch" ("Anwalt der Zukunft") hebt Anwältinnen und Anwälte hervor, die sich früh in ihrer Laufbahn durch besondere Leistungen einen Namen gemacht haben. Die Grundlage ist ein reines Peer-Review-Verfahren – Kolleginnen und Kollegen empfehlen diejenigen, mit denen sie selbst die besten Erfahrungen gemacht haben. Oder, wie es das Handelsblatt zusammenfasst: "Wer die besten Anwälte kennt, sind die Anwälte selbst."

Kontinuität zählt

Nach 2023 und 2024 erneut als "Anwalt der Zukunft" im Bereich Strafrecht gelistet zu sein und nun 2025 zum dritten Mal in Serie geehrt zu werden, ist Ansporn und Verpflichtung zugleich. Die Auszeichnung ist kein Selbstzweck. Sie ist Motivation, auch künftig zugänglich, reaktionsschnell und kompromisslos mandantenorientiert zu arbeiten.

Mein Dank gilt meinen Mandantinnen und Mandanten, meinem Team und den Kolleginnen und Kollegen für das Vertrauen und die Stimmen im Peer-Review.

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