Kapitalstrafrecht

Unter das Kapitalstrafrecht werden besonders schwere Delikte gefasst, die den Tod eines Menschen zur Folge haben oder die versuchte Tötung beinhalten. Die komplexen, emotional aufgeladenen und oft öffentlichkeitswirksamen Verfahren im Bereich des Kapitalstrafrechts dauern meist mehrere Hauptverhandlungstage. Aufgrund der zu erwartenden schweren Rechtsfolgen fallen Kapitalstrafsachen in die funktionelle Zuständigkeit der Strafkammer als Schwurgericht.

In Kapitalstrafsachen ordnen Gerichte regelmäßig die Vollziehung von Untersuchungshaft an. Der Beschuldigte sieht sich oft dem Risiko einer langen, wenn nicht sogar lebenslangen Freiheitsstrafe ausgesetzt – mitunter auch mit anschließender Sicherungsverwahrung. Steht der Vorwurf eines Tötungsdelikts im Raum, sollte umgehend ein Strafverteidiger kontaktiert werden, der die Besonderheiten in Kapitalstrafsachen beherrscht. Die Strafverfahren selbst beinhalten oft komplexe materiell-rechtliche, wissenschaftliche, rechtsmedizinische und psychologische Fragestellungen. Es bedarf daher einer rechtskundigen, zielbewussten und resoluten Strafverteidigung, um das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten zu erzielen.

Beispiele Kapitalstrafrecht:

  • Mord und Totschlag
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Raub mit Todesfolge
  • Brandstiftung mit Todesfolge
  • Sexualstraftaten mit Todesfolge
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