Sexualstrafrecht

Das Sexualstrafrecht ist eines der komplexesten, emotionalsten und oft folgenschwersten Teilbereiche des Strafrechts. Das Sexualstrafrecht umfasst alle Straftaten, die mit sexuellen Handlungen oder Übergriffen verbunden sind. Hierzu zählen insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie die sexuelle Integrität von Kindern und Jugendlichen.

In Sexualstrafrechtsverfahren bedarf es eines sachlichen, kritischen und vehementen Einsatzes des Strafverteidigers für den Mandanten. Denn die Rechte des Beschuldigten, insbesondere die rechtsstaatlich stets gebotene Wahrung der Unschuldsvermutung, werden schnell außer Acht gelassen aufgrund teils unsachlicher und emotional aufgeladener Vorverurteilungen – auch seitens der Staatsanwaltschaft und des Gerichts. Insbesondere durch die Sexualstrafrechtsreform und die damit eingeführte "Nein heißt Nein"-Lösung bestehen erhebliche Beweisprobleme, auf die ein sachkundiger Verteidiger hinweisen muss. Da Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung meist zwischen zwei Personen ohne weitere Zeugen oder objektive Beweismittel stattfinden, bildet oft allein die Aussage des mutmaßlichen Opfers die Grundlage des Strafverfahrens und der drohenden Verurteilung. Eine solche Aussage-gegen-Aussage-Konstellation und das damit verbundene Risiko einer folgenschweren Falschbelastung sind die größten Schwierigkeiten in Sexualstrafrechtsverfahren.

Durch meine Doktorarbeit unter anderem zu diesem Beweisdilemma sowie meine Veröffentlichungen verfüge ich eine wissenschaftlich fundierte Sachkunde im Bereich des Sexualstrafrechts. Die Probleme und Herausforderungen der Aussagepsychologie und Psychiatrie sowie der Umgang mit Sachverständigengutachten und Zeugen im Strafprozess bilden einen Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit – mit dem Ziel, das bestmögliche Ergebnis engagiert, diskret und wenn nötig konfrontativ zu erreichen.

Beispiele Sexualstrafrecht:

  • Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung
  • Sexuelle Belästigung
  • Nachstellung (Stalking)
  • Zuhälterei
  • Verbotene oder jugendgefährdende Prostitution
  • Exhibitionismus
  • Sexueller Missbrauch
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