Wirtschaftsstrafrecht

Ein Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt – unter anderem aufgrund meiner früheren Tätigkeit als Rechtsanwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei – in der Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren. In solchen oft umfangreichen und komplexen Verfahren, die meist in die funktionelle Zuständigkeit einer Wirtschaftsstrafkammer fallen, besteht nicht nur das Risiko finanzieller Sanktionen oder Rufschäden. Immer öfter drohen hohe Geldstrafen, mehrjährige Haftstrafen und Berufsverbote – zum Beispiel das Verbot, als Geschäftsführer tätig zu sein (§ 6 Absatz 2 Satz 2 GmbHG).

Das Wirtschaftsstrafrecht gewinnt politisch, gesellschaftlich und wirtschaftlich immer mehr an Bedeutung. Das hat unter anderem eine wachsende Spezialisierung der Ermittlungsbehörden und Staatsanwaltschaften zur Folge. Zudem werden laufend Gesetze und Vorschriften geschaffen, die darauf abzielen, Wirtschaftsstraftaten schärfer zu bestrafen.

In Wirtschaftsstrafverfahren kann eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit einem auf dem Gebiet des Wirtschaftsstrafrechts versierten Strafverteidiger entscheidende Weichen stellen. Mit Hilfe eines Verteidigers kann einer voreingenommenen Strafverfolgung entgegengetreten und oft eine diskrete Erledigung des Verfahrens erreicht werden.

Beispiele Wirtschaftsstrafrecht:

  • Betrug und Subventionsbetrug
  • Geldwäsche
  • Untreue
  • Steuerhinterziehung
  • Korruptionsdelikte
  • Insolvenzverschleppung
  • Bankrott und Bilanzdelikte
  • Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • Nichtabführen von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Bestechung und Vorteilsgewährung
  • Bestechlichkeit und Vorteilsannahme
  • Korruption im Gesundheitswesen
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