Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht kann grundsätzlich jeden betreffen, der sich im Straßenverkehr mit einem Kraftfahrzeug bewegt. Das Verkehrsstrafrecht umfasst alle strafbewehrten Verstöße gegen die Verkehrsregeln, die eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen oder zu schweren Unfällen führen können. Oftmals spielen dabei Alkohol, Drogen oder Medikamente eine erhebliche Rolle.

Gerade in Verkehrsstrafsachen kann eine unüberlegte Einlassung gegenüber den Ermittlungsbeamten schnell fatale Folgen haben. Die Folgen eines Straßenverkehrsdelikts sollten nicht unterschätzt werden. Je nach Schwere der Straftat reichen die Strafen im Verkehrsstrafrecht von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen. Oft drohen in verkehrsstrafrechtlichen Verfahren ein Fahrverbot, die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung ("MPU") oder der Entzug der Fahrerlaubnis. Auch im Verkehrsstrafrecht sollte daher möglichst vor der ersten Aussage gegenüber der Polizei ein Strafverteidiger eingeschaltet werden. Erst nach erfolgter Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung können die straf- und verkehrsrechtlichen Risiken abgeschätzt, Gutachten in Auftrag gegeben und eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie entwickelt werden.

Beispiele Verkehrsstrafrecht:

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
  • Verbotene Kraftfahrzeugrennen
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten
  • Trunkenheit im Verkehr
  • Kennzeichenmissbrauch
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
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