Notfall Verhaftung: Verhaltensempfehlungen bei einer Verhaftung

Eine Festnahme und die Untersuchungshaft sind die wohl härtesten Zwangsmaßnahmen und Grundrechtseingriffe, die die Strafprozessordnung vorsieht. Für Betroffene und Angehörige ist die Verhaftung gleichermaßen eine große Belastung. Denn Untersuchungshaft ist Freiheitsberaubung an einem Unschuldigen.

So schwer es erscheinen mag, gilt auch hier, vor allem Ruhe zu bewahren. Gegen eine vorläufige Festnahme oder eine Verhaftung können Sie meist augenblicklich nicht viel ausrichten.

Sind Sie von einer Verhaftung betroffen, ist Folgendes zu empfehlen:

  • Bestehen Sie darauf, sofort mit einem Anwalt Ihres Vertrauens über ein unüberwachtes Telefonat Kontakt aufzunehmen;
  • Machen Sie keine Angaben zur Sache; lassen Sie sich von trickreichen Fragen und Versprechungen der Ermittler nicht zu spontanen Erklärungen verleiten;
  • Leisten Sie keinen Widerstand (strafbar nach §§ 113, 114 StGB).

Hat der Beschuldigte noch keinen Strafverteidiger, ist die Hilfe der Familienmitglieder und Angehörigen gefragt. Wurde ein Angehöriger oder Bekannter von Ihnen verhaften, ist daher Folgendes zu beachten:

  • Bestehen Sie darauf, sofort mit einem Anwalt Ihres Vertrauens über ein unüberwachtes Telefonat Kontakt aufzunehmen;
  • Machen Sie keine Angaben zur Sache; lassen Sie sich von trickreichen Fragen und Versprechungen der Ermittler nicht zu spontanen Erklärungen verleiten;
  • Leisten Sie keinen Widerstand (strafbar nach §§ 113, 114 StGB).

Mit diesen Informationen kann ich mich umgehend bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft melden.

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