Notfall Strafbefehl: Verhaltensempfehlungen beim Erhalt eines Strafbefehls

Grundsätzlich liegt der Zweck eines Strafbefehls darin, eindeutige Fälle leichterer Kriminalität effektiv und schnell abzuurteilen. In der Praxis hat der Strafbefehl somit auch Vorteile für den Beschuldigten und ist daher nicht nur im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts ein oft beschrittener Weg, um bereits frühzeitig zu einem zügigen und diskreten Verfahrensende zu kommen.

Denn ein Strafbefehl, wenn er denn akzeptiert wird, erspart dem Beschuldigten eine öffentliche Hauptverhandlung. Daher kann es aus Sicht der Verteidigung durchaus Sinn machen und für den Beschuldigten eine Chance sein, frühzeitig auf einen Strafbefehl hinzuwirken – ohne Anklage und ohne öffentliche Gerichtsverhandlung.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sollten die Vorteile, Risiken und Nachteile aber möglichst schnell bestimmt und gegeneinander abgewogen werden. Denn ein Strafbefehl ist nichts anderes als ein schriftliches Urteil, und der Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kein Einspruch eingelegt wird. Will man gegen den Strafbefehl vorgehen, ist daher Eile geboten. Und oft lohnt es sich, den Strafbefehl durch einen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

So kann ein Einspruch gegen einen Strafbefehl bereits dann Sinn machen, wenn das Gericht nicht alle für den Beschuldigten günstigen Faktoren miteinbezogen hat oder von einem zu hohen Nettoeinkommen für die Berechnung der Geldstrafe ausgegangen ist. Im letzteren Fall kann der Einspruch auch auf das Strafmaß beschränkt werden.

Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie daher folgende Grundregeln beachten:

  • Kontaktieren Sie schnell einen Rechtsanwalt, der den Strafbefehl überprüfen und mögliche Vor- und Nachteile abschätzen kann;
  • Behalten Sie die zweiwöchige Einspruchsfrist im Auge;
  • Nehmen Sie keine voreilige Zahlung vor.
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