Das Problem mit der Polizeilichen Kriminalstatistik

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ("PKS") ist eine im Frühjahr eines jeden Jahres veröffentlichte Statistik, die Auskunft über die Kriminalitätsentwicklung in Deutschland geben soll. Sie wird von Politikern, den Medien und (scheinbaren) Experten gerne herangezogen, um beispielsweise Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit in der Gesellschaft zu ergreifen – oder um politisch Stimmung zu machen. Doch wie aussagekräftig ist die PKS wirklich?

Der wichtigste Faktor bei der Beurteilung der PKS und ihrer Aussagekraft ist die Unterscheidung zwischen Hellfeld- und Dunkelfeldkriminalität. Die Hellfeldkriminalität umfasst alle Straftaten, die der Polizei auch tatsächlich bekannt werden. Das heißt, allein das sogenannte Hellfeld wird in der PKS erfasst – und selbst da sind nicht alle Delikte enthalten (zum Beispiel einige Verkehrsdelikte). Dunkelfeldkriminalität hingegen bezeichnet alle Straftaten, die nicht zur Anzeige gebracht werden und somit nicht in der PKS berücksichtig werden.

Die Dunkelfeldkriminalität ist ein großer blinder Fleck der PKS und kann dazu führen, dass die tatsächliche Kriminalitätsrate – also die Summe aus Hellfeld- und Dunkelfeldkriminalität – in der Gesellschaft weit höher ist als es die PKS vermuten lässt. Studien schätzen die Dunkelfeldkriminalität auf bis zu 80 Prozent. Insbesondere bei Straftaten wie sexueller Gewalt oder häuslicher Gewalt wird eine sehr hohe Dunkelziffer vermutet, da Opfer oft aus Scham oder Angst keine Anzeige erstatten.

Zudem ist zu bedenken, dass die Polizei nicht immer alle Straftaten aufdecken kann – oder will. Die Polizei ist zwar grundsätzlich verpflichtet, alle gemeldeten Straftaten aufzunehmen und zu registrieren. Aber nicht alle gemeldeten Straftaten werden tatsächlich als solche in der PKS erfasst. So lehnt die Polizei oftmals Anzeigen ab, wenn die Polizei sie als schwer aufzuklären einstuft, wie zum Beispiel bei Diebstählen oder Sachbeschädigungen. Die Aufnahme solcher Taten würde die Aufklärungsquote der Polizei senken, die natürlich lieber mit einer hohen Erfolgsquote glänzen möchte. Die Polizei trifft also eine Vorauswahl, welche Straftaten in die PKS aufgenommen werden und welche nicht, obwohl sie tatsächlich begangen wurden.

Umgekehrt neigt die Polizei oft dazu, gegen Tatverdächtige eher wegen schwerwiegenderer Delikte zu ermitteln, was zu einer Überrepräsentation dieser Delikte in der Statistik führt, während bestimmte Straftaten gar nicht in der PKS erfasst werden, obwohl sie ursprünglich gemeldet wurden.

Ein weiteres Problem der PKS ist, dass sie grundsätzlich nicht zwischen ermittelten und rechtskräftig verurteilten Straftaten unterscheidet. In der PKS werden alle ermittelten Straftaten erfasst, meist unabhängig davon, ob es später zu einer Verurteilung kommt oder nicht. Das führt dazu, dass die PKS auch Fälle erfasst, bei denen sich später herausstellt, dass gar kein Verbrechen begangen wurde, wenn die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht die Ermittlungen abschließt. So beinhaltet die PKS auch falsche Verdächtigungen und Freisprüche, ohne diese also solche zu bezeichnen. Die PKS sagt also nichts darüber aus, wie viele der ermittelten Täter tatsächlich verurteilt werden.

Insgesamt ist also Vorsicht geboten, wenn es darum geht, die PKS als alleiniges Maß für die Entwicklung der Kriminalität in Deutschland zu nehmen. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass die PKS lediglich einen Teil der Wahrheit widerspiegelt und dass es viele Faktoren gibt, die die tatsächliche Kriminalitätsentwicklung beeinflussen.

DE
EN
  • Rechtsanwalt
  • Wissen/Aktuelles
  • Kontakt
Online Termin vereinbaren